WICHTIGE INFORMATIONEN

FAQs & Download-Bereich

Das Wichtigste

Kehrungen

Die Anzahl der Kehrungen ist abhängig vom Brennstoff. Der Tarif dafür ist gesetzlich geregelt!

  • Seit 2017 müssen wir alle Feuerstätten und Verbindungsstücke (im Zuge der Hauptkehrung) kontrollieren – das gilt auch für über Dach geführte Abgasleitungen und Außenwand-Thermen.

Termine

Auf Ihrer Rechnung finden Sie die Kehrtermine für das folgende Jahr. Unterstrichene Termin bedeuten Hauptkehrung → bitte darauf achten, dass die Feuerstätten kalt sind.

  • Aus arbeitstechnischen Gründen müssen wir ständig die Routenplanung neu adaptieren. Dadurch gibt es in Zukunft keine fixen Wochentage mehr!
  • Auf Wunsch können Sie Kehrtermine gerne ändern und/oder eine Uhrzeit (mind.1 Stunde Zeitfenster) mit uns vereinbaren.
  • Sollten wir aufgrund plötzlicher Krankheit einen Termin nicht einhalten können, bitten wir Sie schon jetzt um Entschuldigung und um Ihr Verständnis. Selbstverständlich werden wir den versäumten Termin schnellstmöglich nachholen.

NEU – SMS/E-Mail-Service

Um Ihnen extra Kosten durch versäumte Kehrtermine zu ersparen (15,- € pro ¼ Stunde) bieten wir das Service der SMS oder Mail Terminerinnerung an.

  • Sie erhalten mindestens 3 Tage vor Ihrem Termin eine SMS/E-Mail.
  • Dieses Service kann jederzeit an- oder abgemeldet werden!

Befunde

Das neu Aufstellen oder der Tausch einer Feuerstätte ist der Gemeinde und dem Rauchfangkehrer im Vorhinein zu melden und zum Abschluss zu Befunden!

Die Benutzung nicht gemeldeter Feuerstätten ist strafbar, im Schadensfall nicht von Ihrer Versicherung gedeckt und es besteht die Gefahr einer Rauchgas-Vergiftung.

Rechnung

Seit 2020 haben wir alle Kunden, die noch halbjährlich abgerechnet wurden, auf jährlich Verrechnung umgestellt.
Ihre Rechnung erhalten Sie immer bis spätestens Ende Dezember, für das laufende Jahr. Sollte dies für Sie problematisch sein, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme mit unserem Büro.

  • Das Service der Abbuchungsaufträge wurde aufgrund immer wiederkehrender Probleme eingestellt.

Ihre Kehrgebühren richten sich nach der Anzahl und der Art der zu überprüfenden Feuerstätten. (Einzelofen, Zentralheizung, Kachelofen) Nach durchlaufender Geschosse, dem Ort der Kehrung (Keller, Dachboden, Dach) und der Ortsklasse!

FAQ – Oft gestellte Fragen

Sind regelmäßige Intervalle in welchen Feuerstätten, Abgasführungen und Luftschächte zu überprüfen und gegebenenfalls zu kehren sind. Sowohl die öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer als auch die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die vorgeschriebenen Überprüfungen bzw. Kehrungen auch eingehalten werden.

Die landesgesetzlich vorgeschriebenen sicherheitsrelevanten Überprüfungs- und Kehrarbeiten an
Feuerstätten, Abgasführungen und Luftschächte dürfen nur durch einen im betroffenen Kehrgebiet
öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer durchgeführt werden.

Sie überlegen den Rauchfangkehrer zu wechseln?

Gleich Vorweg:

  • Nicht immer ist der Wechsel zu einem anderen Rauchfangkehrer sinnvoll oder möglich.
  • Aus Erfahrung können wir Ihnen sagen, dass nicht nur uns, sondern auch unseren Kollegen, die Zufriedenheit Ihrer Kunden am Herzen liegt.
  • Wir empfehlen Ihnen immer zuerst das Gespräch mit Ihrem Rauchfangkehrer zu suchen.

Was wir tun können:

Wir informieren Sie gerne über Ihre Möglichkeiten und die vorgeschriebene Vorgehensweise.

Gesetzliche Bestimmungen:

  • Auf Grund der Bestimmung des § 124 der Gewerbeordnung (Fassung vom 1.8.2002) ist es möglich, ohne Angabe von Gründen den Rauchfangkehrer – beschränkt innerhalb des Kehrgebietezu wechseln.
  • Der Wechsel des Rauchfangkehrers darf jedoch nicht während der Heizperiode (1. Oktober bis 30. April) und nicht später als vier Wochen vor dem nächstfolgenden Kehrtermin oder Feuerbeschau vorgenommen werden.
  • Wird ein Rauchfangkehrerwechsel gewünscht, so muss gleichzeitig ein schriftlicher Auftrag an den neu zu beauftragenden Rauchfangkehrer, sowie eine schriftliche Kündigung an den bisher zuständigen Rauchfangkehrer erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie in der Rauchfangkehrerfibel die auf unserer Seite zum Download verfügbar ist.

Feuerstätten und Abgasführungen (Abgasanlage einschließlich erforderlicher Verbindungsstücke und deren Anschlüsse) sind zu überprüfen und gegebenenfalls zu kehren.
• Die Überprüfung und Kehrung der Feuerstätten, Abgasführungen und Luftschächte hat durch einen Rauchfangkehrer zu erfolgen.
• Luftschächte sind zu überprüfen und gegebenenfalls zu kehren. Wenn sie sich in Gebäuden befinden, die mehr als zwei oberirdische Geschoße oder mehr als zwei Wohnungen aufweisen.
• Der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte des Bauwerks hat einen Rauchfangkehrer zu beauftragen. Die Erteilung eines Auftrags sowie ein Wechsel des Rauchfangkehrers sind der Gemeinde unverzüglich bekannt zu geben.
• Die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten haben die vorgeschriebenen Überprüfungen und Kehrungen zu den Überprüfungsterminen zu veranlassen und durch den Rauchfangkehrer ungehindert vornehmen zu lassen.

Der Rauchfangkehrer ist verpflichtet, die Überprüfungs und Kehrtermine spätestens zwei Wochen vorher dem Eigentümer oder Nutzungsberechtigten des Bauwerks bekanntzugeben.
Wenn der Überprüfungs oder Kehrtermin bekannt gegeben wurde und zudem der Überprüfungs- und Kehrperiodenverordnung entspricht, dann muss dem Rauchfangkehrer der ungehinderte Zugang zu den Überprüfungsgegenständen ermöglicht werden. Sollten Sie den Überprüfungstermin nicht einhalten oder die Überprüfung oder Kehrung nicht vornehmen lassen, dann entspricht dieses Verhalten einer „Überprüfungsweigerung“. In diesem Fall müssen Sie mit entsprechenden Mehrkosten rechnen! Im Anschluss daran ist unverzüglich gemeinsam mit dem Rauchfangkehrer ein Ersatztermin zu vereinbaren!

Service

Hier haben wir die wichtigsten Serviceleistungen für Sie zusammengestellt!

KEHRGEBÜHRENRECHNER

.Hier haben Sie die Möglichkeit Ihre Kehrgebühren ganz einfach selbst zu berechnen.

RAUCHFANGKEHRERFIBEL

Alles Wissenswerte rund um den Rauchfangkehrer ist in dieser Fibel zusammengefasst.

KEHRTERMINERINNERUNG
NEU!

Extra Kosten durch versäumte Kehrtermine sparen! Beim SMS/E-Mail Service anmelden.