Befundung
Vor der Genehmigung einer neuen Feuerungs- oder Abgasanlage steht die Abnahme durch den ÖZR-Rauchfangkehrer.
DIE BEFUNDUNG
Wann brauche ich das?
Die Befunde Ihrer Abgasanlagen und Feuerstätten benötigen Sie für die Baubehörde, das ist ihre zuständige Gemeinde und für Ihre Hausverwaltung.
Vorbefund
Der Vorbefund stellt fest, ob die gewünschte Feuerstätte mit dem Rauchfang kompatibel ist und welche Auflagen beachtet werden müssen.
Damit wird sichergestellt, dass alle behördlichen Vorgaben für eine geplante Installation erfüllt sind. Vor dem Tausch oder Neuanschluss einer Feuerstätte daher unbedingt einen Vorbefund einholen, damit keine nachträglichen, unerwarteten Kosten entstehen. Mit diesem Vorbefund kann der Installateur oder Hafnermeister mit der Montage beginnen.
Endbefund – Rauchfangbefund
Nach Fertigstellung der Anlage überprüft der Rauchfangkehrer die ordnungsgemäße Installation und die Einhaltung der Auflagen des Vorbefundes.
Dieser Befund ist vom zuständigen Rauchfangkehrer bei jeder Neuerrichtung eines Wohnhauses oder Bauwerkes mit einem Rauch/Abgasfanges oder einer Rauch/Abgasleitung zu erstellen. Der Rauchfangbefund ist gemeinsam mit dem Schlussüberprüfungsprotokoll (samt ev. Beilagen: Energieausweis, verschiedene Bestätigungen etc..) der Baubehörde (Gemeindeamt) vorzulegen.
Rechtsgrundlagen
NÖ Bauordnung § 14/16/19/30
NÖ-Feuerwehrgesetz § 19 (4)
Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei uns, wenn Sie einen Vor-, End- oder Baubefund benötigen.
Service
Hier haben wir die wichtigsten Serviceleistungen für Sie zusammengestellt!
KEHRGEBÜHRENRECHNER
.Hier haben Sie die Möglichkeit Ihre Kehrgebühren ganz einfach selbst zu berechnen.
RAUCHFANGKEHRERFIBEL
Alles Wissenswerte rund um den Rauchfangkehrer ist in dieser Fibel zusammengefasst.
KEHRTERMINERINNERUNG
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